Azubis und Werkstudenten bloggen

Unsere Azubis und Werkstudenten geben Einblicke in ihren Alltag und was man sonst noch bei der BERA erlebt.

Liegewiese und Sonnenbank

Das gab‘s bei mir aber nicht! – Ein Ausflug in die Welt der Ausbilder

Ein Kommentar

Erst einmal vielen Dank an den Gastbeitrag meiner Kollegin Nadine Pritzkow, die in der letzten Woche über ihre Ausbildung in der Niederlassung Rothenburg berichtete.

Der Blogbeitrag war nicht nur eine gute Abwechslung für den Blog und seine Leser, nein es war sogar eine große Erleichterung für mich. 😉 Denn für mich hieß es letzte Woche: Ab an die Hochschule! Die Vorlesungen zum ADA-Schein standen an.

 Der ADA-Schein

Der ADA-, AEVO oder auch  Ausbilderschein ist die Befähigung, einen Auszubildenden ausbilden  zu dürfen. Das heißt, jeder der das Dokument in der Hand hält, darf prinzipiell in einem Unternehmen (in dem er angestellt ist natürlich) ausbilden. Natürlich muss sowohl der Ausbilder (wie man dann diese Person nennt) persönlich und fachlich*, als auch das Unternehmen  geeignet sein. Das sind aber  nur einige der wenigen Bedingungen, mit denen wir uns beschäftigen durften, aber dazu später mehr.

Los geht’s – an die Hochschule

Weil der ADA-Schein ein Theorieteil der Hochschule ist, der nicht verpflichtend, aber freiwillig angeboten wird, trafen wir uns dann letzte Woche nach etwa sechs Monaten wieder an der Hochschule. Es war mal wieder schön, einige der Kommilitonen und Kommilitoninnen  wieder zu treffen. Und am Montag um 8:15 Uhr ging es – wie beinahe gewohnt – los.

Unser Dozent war ein sehr sympathischer Mann mit sehr viel Fachwissen, wovon wir vor allem später noch profitieren konnten. Nicht nur, dass er fast alle unserer Fragen sofort beantworten konnte, er konnte uns auch wenig später das passende Gesetz in dem passenden Gesetzbuch zeigen. Aber nun weiter mit der Vorlesung 😉

Unsere Grünfläche auf dem Campus

Die Vorlesungen

„Okay, ich teile euch nun in Gruppen auf und ihr tragt dann eines der Themen vor.“

So oder so ähnlich könnt ihr euch unsere Vorlesungen vorstellen. Sie waren geprägt von Gruppenarbeiten, anschließenden Präsentationen, Gruppenarbeiten und Präsentationen. Ach ja, und jeden Morgen die Wiederholung der wichtigsten Punkte des Vortrages. Ich glaube, ich habe noch nie in einer Woche so viele Präsentationen gehalten wie in der letzten. Natürlich war es recht unterhaltsam, weil jede Gruppe so ihren eigenen Vortrags-„Stil“ hatte und das ein oder andere Thema. So gab es auch sehr interessante Rollenspiele mit wirklich witzigen Charakteren oder  Ad-hoc-Vorträge, weil jemand die Vorbereitungszeit quasi verschlafen hatte. 😉 Als kleine Anekdote: Es gab ein Rollenspiel mit zwei Auszubildenden, gespielt von zwei Kommilitoninnen. Es ging um den Umgang mit verschieden motivierten Auszubildenden, also stellte die  Eine den hochmotivierten und die Andere den etwas gelangweilten und desinteressierten Azubi dar. Weil die Beiden ihre Rollen aber so gut spielten, und in ihren Rollen quasi aufgingen, wurde es sehr unterhaltsam. Da  kann niemand sagen, dass es an der Hochschule nicht mal lustig zugehen kann. Die Atmosphäre war allgemein entspannt und recht locker – anders als der Stoff.

BBiG und JArbSchG

Der Inhalt der Vorlesungen war dann doch nicht ganz so entspannt. Es gibt nämlich einiges zu beachten, bevor man ausbilden darf. Nicht nur, wie oben beschrieben, dass man selbst geeignet sein muss, nein, auch die Ausbildungsstätte muss dies sein. Für uns gilt natürlich, dass wir erst ausbilden dürfen, wenn wir die Prüfung im Dezember bestanden haben und unser Bachelorzeugnis in der Hand haben. Eine abgeschlossene Ausbildung und gewisse Berufserfahrung sind nämlich auch Voraussetzungen. 😉

Aber wir haben noch viel mehr gelernt. Es ging los beim Ausbildungsvertrag, welche Mindestangaben notwendig sind, wie z.B. Dauer der Ausbildung, wöchentliche Arbeitsstunden, Pausen- und Urlaubsregelungen etc. Das hat mich fast an meinen Dualen Studiumsvertrag erinnert. Ist ziemlich ähnlich. Weiter ging es mit den Rechten und Pflichten der Parteien im Ausbildungsverhältnis. Hier steht sogar geschrieben, dass Auszubildende aktiv an der der „eigenen Berufsausbildung  […] mitwirken und sich bemühen [müssen], die  Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen“. Also: Faul sein nicht erlaubt. 😉 Andererseits gilt für Ausbildungsbetriebe, dass „körperliche Gewalt oder Züchtigungen unzulässig“ sind. Nebenbei daher einen lieben Gruß an die ALDI-Filiale in Mahlberg. 😉 Weiter geht’s mit Ausbildungs- und  Urlaubszeit, Prüfungen und allgemein Berufsschule, Ausbildung im Ausland und vieles mehr. Aber das würde dann doch den Rahmen sprengen.

Auf jeden Fall war die Woche wahnsinnig interessant und wir haben einiges gelernt, wenn sogar nicht sehr viel, und es kamen auch nicht selten Kommentare von Mitstudenten, die bereits eine Ausbildung hinter sich hatten, dass ihnen einige Rechte gar nicht bewusst waren. Als Reaktion darauf kam unser Dozent mit einer Frage, die er an uns stellte: „Wer hat denn seinen Vertag mal richtig durchgelesen und bewusst gemacht?“. Könnt Ihr euch ungefähr vorstellen, wie viele ihre Arme gehoben haben? Alle, waren das nun wirklich nicht. Nun mussten wir feststellen, wie wichtig es eigentlich ist, sich zu informieren. Nicht nur über den Vertrag, sondern auch mal weiter zu blicken und die Scheu vor Gesetzen zu verlieren. Das hätte zumindest einer Kommilitonin ganz gut getan, die nach fünf Schulstunden noch ins Büro gegangen ist, obwohl sie dies rechtlich nicht mehr hätte machen müssen (§  9 Abs. 1 Nr. 2 JArbSchG).

Vertrag

Wie schaut es bei euch aus? Habt ihr euren Ausbildungsvertrag damals durchgelesen? Oder wisst ihr, was alles in eurem aktuellen Studienvertrag, Mietvertrag, Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag steht? 😉

*fachliche und persönliche Eignung: Persönlich geeignet sind alle, die nicht z.B. innerhalb der letzten fünf Jahre wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren oder wegen eines Sittlichkeitsdelikts verurteilt wurden. Fachliche Eignung liegt vor, wenn die erforderlichen beruflichen sowie berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind.

Autor: Kerstin

Mein Name ist Kerstin Höhn und ich bin 21 Jahre alt. In meiner Freizeit bin ich gern sportlich unterwegs und treffe mich gern mit meinen Freunden. Beruflich habe ich ein duales Studium abgeschlossen und berichte darüber in dem Blog.

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